Was ist Glas? Diese Frage dürfen sich Kunden berechtigterweise stellen, die ihr Auto Teilkasko versichern. „Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung“, steht lapidar in vielen Verträgen. Gehört das Panoramadach aus Kunststoff dazu? Was ist mit Scheinwerfern, Spiegeln, Glühbirnen? Das regelt fast jede Police anders. Oft sind die Formulierungen unklar. Nun hat der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft neue Musterbedingungen erarbeitet: Versichert sind alle Scheiben, egal ob aus Glas oder Kunststoff, ebenso Spiegel und Scheinwerfer. Nicht abgedeckt sind Displays, Glühbirnen, Glas oder Plastik von Messsystemen und Kameras. Auch Unfälle werden jetzt präziser definiert. Nicht dazu zählen Schäden durch Bremsmanöver, etwa an den Reifen. Auch für falsches Betanken oder verrutschte Ladung zahlt die Teilkasko nicht. Viele, aber nicht alle Versicherer übernehmen die neuen Musterbedingungen. Sie gelten dann aber nur für Neuverträge. Manche Gesellschaften arbeiten weiterhin mit eigenen Klauseln.
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- Manchmal lohnt es sich nach einem Autounfall, den Schaden selbst zu begleichen und so den Schadenfreiheitsrabatt zu erhalten. Unser Rechner sagt wann.
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- Wenn Autodiebe das zur Verriegelung genutzte Funksystem umgehen und beim Öffnen des Wagens keine Spuren hinterlassen, bezahlen Versicherungen nicht. Kriminelle nutzen...
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